Flugbetrieb

Bestimmungen an Wochentagen, Sonntagen und Feiertagen

Bestimmungen an Wochentagen

  • Montag bis Samstag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
  • Ein Flugverbot gilt von 12.00 bis 13.00 Uhr.

Bestimmungen an Sonntagen

  • Ab 14 Uhr bis zum Sonnenuntergang ist das Fliegen erlaubt.
  • Am Morgen bis und 14 Uhr gilt ein Flugverbot.

An Sonntagen sind folgende Flugmodelle zugelassen

  • Ausschliesslich Flugmodelle mit Elektromotor.
  • Motorflugmodelle bis zu einer Spannweite von 170 cm.
  • Segelflugmodelle bis zu einer Spannweite von 300 cm.
  • Zugelassen sind F3J-Thermiksegler mit einer Spannweite von über 300 cm.

Einschränkungen im Flugbetrieb

  • Lärmintensive Flugmanöver sind verboten.
  • Liegenschaften dürfen nicht überflogen werden.
  • Es gilt, die Sonntagsruhe der Anwohner zu berücksichtigen und einen entsprechend grossen Abstand zu den Liegenschaften zu waren.

Flugfreie Tage 2025

Denk bitte daran die flugfreien Tage zu berücksichtigen. Es gilt an folgenden Feiertagen ein Flugverbot auf dem Gelände. Für Ostermontag, Pfingstmontag und 1. August gelten die Sontags-Einschränkungen gemäss Platzreglement.

Montag 01. Januar 2025 Ganzer Tag Neujahrstag
Freitag 18. April 2025 Ganzer Tag Karfreitag
Sonntag 20. April 2025 Ganzer Tag Ostern
Donnerstag 29. Mai 2025 Ganzer Tag Auffahrt
Sonntag 08. Juni 2025 Ganzer Tag Pfingsten
Donnerstag 19. Juni 2025 Ganzer Tag Fronleichnam
Freitag 15. August 2025 Ganzer Tag Maria Himmelfahrt
Samstag 01. November 2025 Ganzer Tag Allerheiligen
Donnerstag 25. Dezbenber 2025 Ganzer Tag Weihnachten
Freitag 26. Dezember 2025 Ganzer Tag Stephanstag