Flugbetrieb
Bestimmungen an Wochentagen, Sonntagen und Feiertagen
Bestimmungen an Wochentagen
- Montag bis Samstag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
- Ein Flugverbot gilt von 12.00 bis 13.00 Uhr.
Bestimmungen an Sonntagen
- Ab 14 Uhr bis zum Sonnenuntergang ist das Fliegen erlaubt.
- Am Morgen bis und 14 Uhr gilt ein Flugverbot.
An Sonntagen sind folgende Flugmodelle zugelassen
- Ausschliesslich Flugmodelle mit Elektromotor.
- Motorflugmodelle bis zu einer Spannweite von 170 cm.
- Segelflugmodelle bis zu einer Spannweite von 300 cm.
- Zugelassen sind F3J-Thermiksegler mit einer Spannweite von über 300 cm.
Einschränkungen im Flugbetrieb
- Lärmintensive Flugmanöver sind verboten.
- Liegenschaften dürfen nicht überflogen werden.
- Es gilt, die Sonntagsruhe der Anwohner zu berücksichtigen und einen entsprechend grossen Abstand zu den Liegenschaften zu waren.